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Daemon Tools illegal! (PC go 6/2008)

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  • Daemon Tools illegal! (PC go 6/2008)

    Hallo DT-Team,

    für mich ist es nachvollziehbar, dass Ihr kein Interesse daran habt, zum Beispiel die ComputerBild zu kontaktieren, wenn in deren "objektiven" Tests falsche/unzureichende Informationen über DT veröffentlicht werden. Ihr erinnert Euch sicher an diesen älteren Thread.

    Heute habe ich mal gelangweilt beim Arzt in der "PC go" Ausgabe 6/2008 geblättert - und bin auf etwas erstaunliches gestossen!
    Das Blatt beschuldigt Daemon Tools, illegal zu sein! Dies wird im Text mindestens 2x erwähnt. Einmal in einer Liste zum Thema, dass der Download folgender Tools illegal sei. (Es wird übrigens nicht gesagt, WELCHE der diversen DT Tools illegal sein soll). Der Kracher ist aber, dass wohl Alcohol Game Copy und CloneCD (wenn ichs recht in Erinnerung hab) legal seien, (AlcGameCopy ist sogar mit Anleitung auf der CoverCD), DT aber nicht, da es Kopierschutzmechanismen umgehe.

    Sorry, habe den Text nur quer gelesen und habe nicht alle Infos aufsammeln können, finde dieses Gebaren aber in höchstem Maße unseriös. Überhaupt geht es in diesem "Fachmagazin" mal wieder in riesigen Lettern um die Möglichkeit "ALLES" zu knacken und zu saugen. Arm!

    Bin jedenfalls der Meinung, dass sich das DT Team diesen Artikel auch im Sinne Ihrer Kunden nicht gefallen lassen sollte.

    Gruss
    A. Hecka

  • #2
    ach PC Go,PC Welt,PC Praxis, Chip und co lassen sich immermehr auf Computerbildniveau Fallen.

    Alc GameCopy ist ja eh eine DPM Freie ALc Version.
    DIe Redaktion dieser Zeitschriften sind definitiv Computerbildleser.

    Aber ich sehe das eh so: wer nicht lesen kann (wie die Redaktion dieser Zeitschriften, anders lässt sich dieses Missverständnis nicht erklären) dem glaubt eh keine DT Pro Kundschaft.

    Und wenn sie CloneCD als legal ansehen und danna uch noch nen Downloadlink angeben dann haben sie ihre Strafe^^.

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    • #3
      Moin, war gestern Abend ein bissel müde, wo ich das geschrieben habe Wahrscheinlich war auch das Virtual CloneDrive genannt/gemeint und nicht CloneCD! Will hier keine falschen Aussagen treffen!

      Das Alcohol Game Copy kann keine Kopierschütze kopieren?
      Gut, ist dann vllt. gesetzeskonform in Deutschland... Aber ist damit die Software nicht nahezu nutzlos? Das ist doch dann wie die Film-DVD-Kopierer, die kein DeCSS "können dürfen". Hab´ nichtmal gewusst, dass es bzgl. der Game Copy Version von Alcohol auch noch so´ne Art Spin-Off gibt.

      Mfg
      Last edited by A.Hecka; 09.05.2008, 08:35.

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      • #4
        DT in all seinen Formen und Farben ist Legal in Deutschland, weil damit kann man ja keine geschützten Film und Musik CD/DVD`s kopieren.
        Streng genommen ist die Pro ja ein Backup Tool, und nicht zum kopieren geeignet. Keine Brennfunktion.
        Last edited by Weaponlord; 09.05.2008, 09:36.

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        • #5
          @A.Hecka

          naj Alcohol wird immerwieder von Franzis als neue Version angeboten, von Black Edition über Game Copy alles das gleiche, man muss für 12,xx€ oder $ die Kopierfunktionalität extra zukaufen.

          DT is aufjedenfall nicht illegal da sind wir uns ja einig.

          @Weaponlord

          ne Image ist auch eine Kopie, und eine Kopie ist nen BackUp^^

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          • #6
            Es ließe sich aber darüber streiten, was genau das Gesetz in diesem Fall unter einer "Kopie" versteht. Meines Erachtens sollte man im Wesentlichen etwas annähernd identisches bekommen, auch was das Material usw. angeht.
            Das zu kopierende Objekt ist ja die CD/DVD mit dem Kopierschutz, der sie schützt. Eine Kopie davon wäre jetzt wieder ein für sich genommener Datenträger mit demselben Inhalt.
            Die Daten einfach nur auf der Platte zu sichern ist nicht dasselbe, als wenn man die CD vervielfältigt (auf andere CDs bzw. DVDs).

            Da muss man schon Unterschiede deutlich machen.
            MfG, Benni

            Mail: benni@copybase.org
            IRC: #dt & #copybase at irc.copybase.org

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            • #7
              @Benni: eben nicht - laut Gesetz liegt bereits eine Kopie vor,
              wenn du es in deinen ARBEITSSPEICHER lädtst!

              Genau deshalb wurde auch der Begriff des "bestimmungsmäßen
              Gebrauchs" eingeführt. Zu diesem gehört auch, auch da ist sich
              die Fachwelt (Juristen!) einig, das eine Sicherheitskopie erlaubt ist.
              AUCH wenn dazu ein Kopierschutz umgangen werden muß.
              Im deutschen Recht ist außerdem auch noch der "Sonderpargraph"
              gültig, der ausdrücklich das Backup der erworbenen Software
              erlaubt, damit der "bestimmungsgemäße Gebrauch" der Sache
              sichergestellt ist.

              Wenn nun die PCGO (die auf Computerbild-Niveau agiert) etc.
              das Gegenteil behauptet, dann mag das einerseits aus Un-
              wissenheit geschehen, aber durchaus auch finanzielle Interessen
              dahinter stehen. In Anbetracht der Tatsache, das hier des
              öfteren sogenannte "Special-Editions" (HA!) diverser Backup-
              tools angeboten werden, kann ich nur sagen: Ein Schelm,
              wer böses dabei denkt.

              Nundenn, es wird vielleicht Zeit, diese Redaktionen mal zu
              einer Gegendarstellung zu zwingen, alles müssen wir uns ja nicht
              gefallen lassen

              Ich möchte noch anmerken: Die Sonderregelungen gelten ausdrücklich NICHT
              für das Backup von Audio/Video-CD/DVD's, sofern dazu ein Kopierschutz um-
              gangen werden muß! Genau aus diesem Grund enthält DT in allen Formen ja auch
              kein De-CSS. Warum sollten wir wohl darauf verzichten, wenn wir schon ach so
              illegal wären?
              Last edited by LocutusofBorg; 10.05.2008, 09:39.

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              • #8
                Ist ja richtig, allerdings würde keine Lobby damit durchkommen, dass eine Kopie im Arbeitsspeicher eine rechtswidrige Sachlage darstellt. Schließlich ist das Kopieren in den Arbeitsspeicher ein notwendiges technisches Mittel, das die Voraussetzung für unzählige Operationen darstellt.
                Diese Klauseln in Sachen Privatgebrauch und Kopien von Software (§69a oder so) sind ja nicht neu, allerdings wüsste ich nicht, dass diese mal vor Gericht angewandt wurden, also von der Verteidigung. Wäre mal interessant, ob das auch Hand und Fuß hat, oder ob jeder x-beliebige Spielehersteller eine Zivilklage gegen mich durchsetzen könnte, weil ich Images von erworbenen Spielen auf dem Rechner speichere.
                MfG, Benni

                Mail: benni@copybase.org
                IRC: #dt & #copybase at irc.copybase.org

                Comment


                • #9
                  Originally Posted by LocutusofBorg View Post
                  Nundenn, es wird vielleicht Zeit, diese Redaktionen mal zu
                  einer Gegendarstellung zu zwingen, alles müssen wir uns ja nicht
                  gefallen lassen
                  Muss ich mir jetzt etwa die nächste PCGO kaufen, nur um die Gegendarstellung zu lesen?
                  Die Investition wäre es aber wert! :wink:

                  Comment


                  • #10
                    Benni, du mußt auch das ganze Posting lesen - genau aus der
                    "bestimmungsgemäßer Gebrauch"-Sachlage leitet sich ja die
                    Legalität ab, immerhin gehört das einladen in den Speicher ja
                    zum Gebrauch der Sache (also der Software).

                    Was den Rest angeht: Sicher ist das schon vor Gericht verwendet
                    worden. Interessanterweise sogar im direkten Zusammenhang
                    mit weitaus "härteren" Schutzmaßnahmen, nämlich Dongles.
                    Hier wurde auch der Verteidigung gefolgt. Ansonsten ist mir auch
                    nicht EIN Fall bekannt, indem das Anlegen von Images zum
                    Zweck der Eigensicherung irgendwelche Konsequenzen gehabt
                    haben sollte.
                    Machen wir uns da nichts vor: In 99% der Fälle geht es darum,
                    das die betreffenden Personen garkein Original vorzuweisen
                    hatten, deshalb landeten solche Personen ja vor Gericht.
                    Kein Hersteller hat Interesse daran, seine zahlende Kund-
                    schaft zu kriminalisieren.

                    Das manche Kanzleien bemüht sind, regelrecht Abzocke zu
                    praktizieren, die sich gegen manche Webmaster richtet, ist
                    uns hinlänglich bekannt. Da macht man sich aber die juristische
                    Unbelecktheit der entsprechenden Betreiber zunutze- DT
                    kann, in Deutschland, beispielsweise auch vom Heise - Down-
                    loadarchiv heruntergeladen werden, dies schon seit Jahren.
                    Wäre DT in D illegal, wäre dieser Download schon lange nicht
                    mehr zugänglich. Es muß jeder für sich selbst entscheiden,
                    wieweit er bereit ist, zu gehen. Im Übrigen: Meist (wenn nicht
                    sogar immer!) haben diese Kanzleien garkein Interesse daran
                    es vor Gericht klären zu lassen - weil sie wissen, das sie
                    verlieren werden. Hier geht es nur ums "schnelle Geld", das
                    sich mit Abmahnungen verdienen läßt. Konsequentes Gegen-
                    halten kann sich da auszahlen. Wir als Hersteller haben da
                    unsere Kriegskasse ebenfalls gut gefüllt - und Allianzen ge-
                    schlossen, wir sind da durchaus gewillt, das ganze bis zum
                    bitteren Ende durchzufechten, auch wenn es sich Jahre hin-
                    zieht.

                    Warum manche Zeitungen sich so unprofessionell verhalten und
                    auch ansonsten keinerlei Sachkompetenz erkennen lassen, ent-
                    zieht sich meiner Kenntnis, aber mögliche Gründe habe ich ja
                    schon vorher aufgezeigt, ob dem so ist oder ob es sich nur um
                    mangelnde Sachkenntnis handelt weiß ich nicht. Ich tippe mal
                    auf finanzielle Interesse, es macht sich halt gut, die zahlende
                    Leserschaft auf "Neu und nur bei uns - neuer Alleskopierer völlig
                    legal" aufmerksam zu machen.
                    Möglicherweise hat es auch damit zu tun, das wir diesen Magazinen,
                    trotz mehrerer Anfragen,
                    keine Genehmigung erteilten, uns mit aufs Cover zu bringen.

                    Ich möchte DT nicht neben "DIE DUNKLE SEITE DES WEBs - ALLES
                    GRATIS DOWNLOADEN, FILME, SPIELE, MUSIK" sehen. Das ent-
                    spricht nicht unserem Geschäftsgebaren. Es wäre nur schön,
                    wenn diese Magazine, die oben genannte Headliner platzieren
                    und sich sicher im Vorwege von der juristischen Unbedenklich-
                    keit überzeugen lassen haben, auch in anderen Dingen so
                    gründlich recherchieren würden. Ein Schelm, wer Böses dabei
                    denkt

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                    • #11
                      Hallo,

                      gabґs denn schon eine Reaktion seitens der PCgo? Würde mich interessieren.

                      Gruss
                      Andreas

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